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Gewalt gegen Frauen- ein Straftatbestand!

Gewalt gegen Frauen, egal in welcher Form, ist zu beurteilen nach den Maßstäben des Strafgesetzbuches.

Deswegen ist für Sie wichtig zu wissen, dass der "normale" niedergelassene Frauenarzt nicht automatisch über die für diese schlimmen Taten erforderlichen Fachkenntnisse im juristischen Bereich verfügt.

Wir kommen ins Boot, wenn es um Verhütungsfragen, Angst vor Geschlechtskrankheiten, Beschwerden wie Ausfluss und Schmerzen sowie unerwünschte Schwangerschaften geht.

Neben anderen Formen der Gewalt gegen Frauen ist die häusliche Gewalt besonders häufig. Jede vierte Frau im Alter von 16 bis 85 Jahren wurde bereits einmal in ihrem Leben von ihrem Lebensgefährten oder Ex-Lebensgefährten misshandelt. 

Daneben gibt es jedoch viele andere Varianten von Gewalt gegen Frauen. 

Ob Frauen seelisch und körperliche Folgen erleiden, ist nicht automatisch vom  "Ausmass" der sexuellen Gewalt oder einer Traumatisierung.

Viele Täter geben sich in der Öffentlichkeit oft freundlich und friedfertig und sind auf den ersten Blick nicht als gewalttätige Menschen erkennbar. Nur wenige leiden an einer psychischen Erkrankung, die als Auslöser oder Ursache für ihr Verhalten gilt.


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