Inzwischen gibt es viele verschiedene digitale Gesundheitsanwendungen, die ich als ärztliche Psychotherapeutin verordnen darf oder kann.
Allerdings sind die dazu benötigten Diagnosen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht alle aus dem frauenärztlichen Bereich.
Daher lesen sie hier bitte nach, bei welchem Fachkollegen Sie sich zur Diagnosestellung vor der Verordnung einer DiGA durch mich vorstellen sollten. Bitte lassen Sie sich von diesem, Fachkollegen einen schriftlichen Bericht ausstellen,
Welche Indikation bzw. Diagnose Ihr Arzt stellen muss, damit ich die DiGA verordnen darf, können Sie oder ihr Arzt unter folgendem Link nachlesen: https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis (bitte anklicken)
Wichtig ist mir auch, dass der Arzt, der Ihnen die Diagnose ausstellt, dafür Sorge trägt, dass Sie parallel zur Nutzung der DiGA bezüglich der körperlichen Untersuchungen gründlich abgeklärt werden, und auch weiter betreut werden, wenn die Nutzungszeit der DiGA beendet ist.
Gynäkologische Indikationen: Vaginismus
Endometriose
Brustkrebs
Psychiatrisch/neurologische Indikationen: Angst
Panikattacken
Depressionen
multiple Sklerose
Anästhesisten/Schmerztherapeuten/Allgemeinmediziner: chronischer Schmerz
Alle: Adipositas
Allgemeinmediziner/Internisten Nichtraucherapps
Internist/Lungenfacharzt: COPD
Internisten, Allgemeinmediziner: Reizdarm
Orthopädische Indikation: Rückenschmerzen
Internistische Indikation: Diabetes mellitus